Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zum Arbeitsrecht gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit.
Das Arbeitsrecht spielt heute im Wirtschaftsleben nicht nur für Unternehmer und Unternehmen, sondern auch für Führungskräfte, Arbeitnehmer und Angestellte sowie für Betriebs- und Personalräte eine zentrale Rolle. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt werden.
Die Orientierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes kann daher nur durch einen Spezialisten gewährleistet werden.
Das sind unsere Schwerpunkte:
- Arbeitgeber beraten wir in den Bereichen Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungs-recht, bei Beschäftigungsverhältnissen leitender Angestellter und im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren. Wir unterstützen bei der Arbeitsvertragsgestaltung, informieren über Tarifverbindungen und begleiten bei Betriebsänderungen, wie z. B. Massenentlassungen.
- Arbeitnehmer beraten wir bei Problemen am Arbeitsplatz (Versetzung, Umsetzung, Arbeitsplatzgestaltung, Mobbing), in besonderen Lebenssituationen (Mutterschaft, Behinderung), bei Kündigung oder Gefährdung des Arbeitsplatzes, und bei Problemen mit öffentlichen Leistungsträgern.
Da heute die Beratung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen häufig auch erhebliche Schnittpunkte zum Sozialrecht aufweist, besteht ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Sozialrecht. Rechtsanwalt Christian Fischer hat durch die Teilnahme an einem Fachanwaltlehrgang für Arbeitsrecht und Sozialrecht auf diesen Rechtsgebieten besondere Kenntnisse erworben.
