Bankenrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen des Bank-,  Immobilien- und Bauträgerrechts. Im Rahmen dieser Tätigkeit arbeiten wir aus den Gebieten des Bankrechts, der Gesellschafts- und des Insolvenzrechts interdisziplinär zusammen, um sämtliche auftretende Fragestellungen schnell und praxisnah lösen zu können. Unterstützt werden wir dabei von einem breiten Netzwerk betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Fachdienstleister, die von uns im Bedarfsfalle eingesetzt und gesteuert werden.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
  • Kreditvertragsrecht (Firmenkredite, Immobilienkredite, Bauträgerkredite)
  • Kreditsicherungsrecht (AGB-,SCHUFA / Scoring)
  • Sicherheitenmanagement  
  • Finanzierung (Darlehen, Leasing, Factoring,)  
  • Vermögensverwaltung
Wir kennen die Problemkonstellation von Banken, als auch den Kunden. Geht es um eine Projektfinanzierung, fassen wir Verträge ab, die sich auf alle denkbaren Finanzierungsinstrumente beziehen können. Wird ein Kredit notleidend und tritt der Sicherungsfall ein, dann sind wir auf Seiten auf ihrer Seite gerichtlich sowie außergerichtlich tätig. Wir beschränken uns im Bankrecht nicht auf das Beratungsgeschäft, sondern nutzen unsere Prozeßerfahrung sowohl vor den Zivil- als auch vor den Verwaltungsgerichten.

Wir befassen uns mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus allen in Betracht kommenden Verträgen, insbesondere Kontokorrent- und Kreditverträgen, Bürgschafts- sowie Wechselgeschäften und der Verwertung von Sicherheiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Ihr Ansprechpartner in diesen  Rechtsfragen ist Herr Rechtsanwalt Gerhard Beuther.
 
Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de