Wir sind Ihr Partner im Baurecht
Wir beraten und vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer in allen baurechtlichen Fragen.
Wir prüfen Bauwerkverträge über die Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Architektenverträge sowie Verträge über die Ausführung von Arbeiten an Gebäuden.
Gerät ein Bauvorhaben in die Krise, verhelfen wir Ihnen zu einer zügigen Fertigstellung bzw. zur Abnahme der Arbeiten. Sind Sie Auftraggeber eines Bauvorhabens, setzen wir Ihre berechtigten Gewährleistungsansprüche durch; sind Sie Bauunternehmer, verhelfen wir Ihnen zu ihrer Vergütung, wenn diese unberechtigt verweigert wird.
Unsere spezielle Kompetenz im Baurecht gründet sich auf unsere über 25-jährige Erfahrung. Herr Gerhard Beuther Rechtsanwalt und Gründer unserer Kanzlei ist in den speziellen Rechtsgebieten des privaten Baurechts, des Werkvertragsrechts, der VOB, des Vergaberechtes oder des Immobilienrechts umfassend ausgebildet und zudem mit den baubetrieblichen Abläufen bestens vertraut.
Die komplexen Bauabläufe und Fragestellungen großer und größter Bauvorhaben erfordern zusätzlich exzellente Fachkenntnisse im Bauvertragsrecht und Grundkenntnisse in Bautechnik und Baubetriebswesen. Eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter ist selbstverständlich.
Individuelle Vertragsgestaltung, ständig verfügbare baubegleitende Beratung der Baustelle und jahrzehntelange Erfahrung im gerichtlichen Bauprozess sind unser Beitrag zur Optimierung der Abwicklung Ihrer Bauvorhaben. Jede "Baustelle" behält ihren Anwalt. Er nimmt sich Zeit für Sie.
Wir prüfen Bauwerkverträge über die Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Architektenverträge sowie Verträge über die Ausführung von Arbeiten an Gebäuden.
Gerät ein Bauvorhaben in die Krise, verhelfen wir Ihnen zu einer zügigen Fertigstellung bzw. zur Abnahme der Arbeiten. Sind Sie Auftraggeber eines Bauvorhabens, setzen wir Ihre berechtigten Gewährleistungsansprüche durch; sind Sie Bauunternehmer, verhelfen wir Ihnen zu ihrer Vergütung, wenn diese unberechtigt verweigert wird.
Unsere spezielle Kompetenz im Baurecht gründet sich auf unsere über 25-jährige Erfahrung. Herr Gerhard Beuther Rechtsanwalt und Gründer unserer Kanzlei ist in den speziellen Rechtsgebieten des privaten Baurechts, des Werkvertragsrechts, der VOB, des Vergaberechtes oder des Immobilienrechts umfassend ausgebildet und zudem mit den baubetrieblichen Abläufen bestens vertraut.
Die komplexen Bauabläufe und Fragestellungen großer und größter Bauvorhaben erfordern zusätzlich exzellente Fachkenntnisse im Bauvertragsrecht und Grundkenntnisse in Bautechnik und Baubetriebswesen. Eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter ist selbstverständlich.
Individuelle Vertragsgestaltung, ständig verfügbare baubegleitende Beratung der Baustelle und jahrzehntelange Erfahrung im gerichtlichen Bauprozess sind unser Beitrag zur Optimierung der Abwicklung Ihrer Bauvorhaben. Jede "Baustelle" behält ihren Anwalt. Er nimmt sich Zeit für Sie.
Ein guter Bau braucht Regeln
Ganz gleich, ob es um den Erwerb einer Eigentumswohnung bzw. eines schlüsselfertiges Haus von einem Bauträger oder aber die Verwirklichung individueller Vorstellungen mit Hilfe eines Architekten und einzelner Bauunternehmer geht - es muss geregelt werden, wie und in welchem Umfang die Bauleistung zu erbringen und was dafür zu zahlen ist.Beratung durch uns
Eine Beratung oder Vertretung durch uns in einer baurechtlichen Angelegenheit ist nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Die Höhe der Vergütung hängt von dem Umfang der Tätigkeit sowie dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. Bitte fragen Sie uns im Einzelfall nach den voraussichtlichen Kosten.Im Einzelfall kann über die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Steht die rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Planung, Errichtung oder baulichen Veränderungen einer Immobilie, dann greift die sogenannte Bauausschlussklausel der Rechtsschutzversicherer. Die Folge: auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, tritt diese nicht für die Kosten ein.
Um so wichtiger ist es, unnötige Kostenrisiken zu vermeiden. Im Rahmen der Beratung beurteilen wir gemeinsam mit Ihnen sorgfältig die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung bzw. eines Rechtsstreits. Nur dann, wenn diese ausreichend erscheinen, werden wir Ihnen empfehlen, eine Auseinandersetzung bzw. einen Rechtstreit zu führen.
