Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist hochkomplex und birgt viele Überraschungen. Beim Familienrecht stimmen häufig die gesetzlichen Vorgaben mit den Wünschen der Ehegatten überein. Beim Erbrecht trifft eher das Gegenteil zu. Eine sichere Planung ohne Kenntnis der Besonderheiten, auch bei der Erbschaftsteuer* ist nicht möglich. Ebenso kann der Erbe, der Pflichtteilsberechtigte oder auch der Berechtigte über ein Vermächtnis sich und anderen Beteiligten großen Schaden zufügen, wenn er falsch reagiert oder notwendige Handlungen unterlässt. Eine fachliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist unverzichtbar.
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt?
Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht?
Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können?
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
Wir beobachten seit Jahrzehnten immer wiederkehrend ähnliche Problemfelder beim Erbrecht.
So zum Beispiel die unerwartete Erbengemeinschaft:
Bei der gesetzlichen Erbfolge können unvermutet minderjährige Kinder mit entscheidende Teilhaber werden. Das hat die Konsequenz, dass ein fremder vom Vormundschaftsgericht eingesetzter "Pfleger" über die Verwaltung eines Vermögens oder über die Geschicke eines Unternehmens mitentscheidet, oder (meistens) die notwendigen Entscheidungen verhindert. Dies kann verheerende Folgen haben.
Eine Überraschung erfährt auch der überlebende Ehegatte eines kinderlosen Ehegatten. Es ergibt sich eine Erbengemeinschaft mit den Eltern des Verstorbenen. Dies ist nur durch ein Testament verhinderbar.
Im deutschen Erbrecht spielt das Pflichtteilsrecht eine große Rolle. Es ist nahezu nicht entziehbar.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verhindert, dass durch große Schenkungen vor dem Erbfall der Pflichtteilsanspruch ins Leere geht.
Die Gefahren, dass das ein Leben lang erarbeitete Vermögen in falsche Hände gerät sind groß. Aber es gibt eben auch viele Möglichkeiten, durch überlegte Gestaltung, die Weichen nach Wunsch zu stellen. Fragen Sie Herrn Rechtsanwalt Gerhard Beuther.
Auf der Seite der Erbenden steht häufig die Frage nach der Haftung an, wenn auch Schulden vorhanden sind. Hier kann ein kompetenter Anwalt sichere Wege aufzeigen. Dies gilt auch für die Sicherung des Nachlasses vor den Schulden des Erben, Stichworte Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstrecker.
Bei einer Gefahr der Überschuldung des Nachlasses denkt man natürlich zuerst an die Ausschlagung. Die Frist ist extrem kurz: Sechs Wochen ab Kenntnis/Eröffnung. Die voreilige Ausschlagung ist ein Fehler.
Den wohl schlimmsten Fehler begeht der, der ein Erbe in der Erwartung ausschlägt, dadurch seinen Pflichtteil zu erhalten. Letzteren verliert er nämlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, durch die Ausschlagung. Eine Ausschlagung zu Gunsten einer anderen Person ist überhaupt nicht möglich.
Die Erbschaftssteuer spielt übrigens eine immer größere Rolle, auch bei kleineren Vermögen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer angehoben werden sollen. Vorsorge tut not.
Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene und ausgewiesene Kanzlei dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.
