Familienrecht

Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen.

  • Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken ?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe ?
  • Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung ?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen
  • Was wird aus dem Haus, der Wohnung, dem Vermögen ?

Auf diese und weitere Fragen wird ihnen Rechtsanwalt Gerhard Beuther, eine Antwort geben.Die nachfolgenden Seiten können und wollen die anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Dies schon deshalb, weil im Ehescheidungsverfahren und in bestimmten weiteren Verfahren die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist.Aber auch im übrigen ist das Familienrecht so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierten Rechtsanwalt meist unerlässlich ist Damit können Mühen, Kosten und Zeit gespart werden, womit schon viel gewonnen wäre.

Wir stehen unseren Mandantinnen und Mandanten vorbeugend beratend zur Seite, sei es anlässlich einer Eheschließung oder beabsichtigten Trennung bzw. Scheidung. Wir sind außergerichtlich und gerichtlich tätig.

Vorrangiges Ziel ist es, eine möglichst kurzfristige einvernehmliche Gesamtregelung herbeizuführen; dies immer unter besonderer Berücksichtigung der Belange der durch das Auseinanderbrechen der Familien in besonderer Weise betroffenen Kinder.

Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten, erforderlichenfalls durch die Instanzen. Egal, ob es sich um Trennungsauseinandersetzung oder die Berücksichtigung des Kindeswohls bei Fragen des Umgangsrechts, des Sorgerechts etc. handelt.

Unsere Tätigkeit rund um das Familienrecht umfasst folgende Bereiche:

  • Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags.
  • Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • Ehescheidung. Sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a.
  • Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen.
  • Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten.
  • Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder.
  • Beratung bei Adoption.
  • Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt.

 

Düsseldorfer Tabelle: Neufassung zum 01.01.2010

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie wurde zum 1.1.2010 geändert, weil sich nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben.

Der Tabelle liegt die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.

Zu berücksichtigen ist, dass die Tabelle nicht den Zahlbetrag angibt. Ausgewiesen ist vielmehr der monatliche Unterhaltsbedarf. Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen). Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld derzeit 164 EUR, für das dritte Kind 170 EUR, ab dem vierten Kind 195 EUR.

  Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontroll-betrag
    0-5 6-11 12-17 ab 18    
 

Alle Beträge in EUR

1.

bis 1.5000

317

364

426

488

100

770/900

2.

1.501 - 1.900

333

383

448

513

105

1.000

3.

1.901 - 2.300

349

401

469

537

110

1.100

4.

2.301 - 2.700

365

419

490

562

115

1.200

5.

2.701 - 3.100

381

437

512

586

120

1.300

6.

3.101 - 3.500

406

466

546

625

128

1.400

7.

3.501 - 3.900

432

496

580

664

136

1.500

8.

3.901 - 4.300

457

525

614

703

144

1.600

9.

4.301 - 4.700

482

554

648

742

152

1.700

10.

4.701 - 5.100

508

583

682

781

160

1.800

11.

ab 5.101

Nach den Umständen des Falls


Anmerkungen:


Wir bitten um Verständnis, dass der vorstehende Text lediglich einen Einstieg darstellt und nie die individuelle Beratung ersetzen kann. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
Wie letztendlich die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden ist, d. h. insbesondere wie sich das für die Anwendung der Düsseldorfer Tabelle maßgebende Einkommen errechnet, ergibt sich aus den sogenannten unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte (OLG), die bundesweit teilweise identisch sind, teilweise aber auch voneinander abweichen. Diese unterhaltsrechtlichen Leitlinien finden Sie hier:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1182165/index.html

Herr Rechtsanwalt Gerhard Beuther ist für Sie der Ansprechpartner für das Familienrecht. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht,
  • familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  • Vertragsgestaltung / Partnerschaftsverträge / Eheverträge / Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsrecht mit allen Folgesachen (Zugewinnausgleich Vermögensauseinandersetzung

 

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de