Was kostet die Tätigkeit des Rechtsanwaltes?

Die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Tätigkeit sind in einem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren nach dem RVG hängen meist vom Gegenstands- oder Streitwert ab.

Für die außergerichtliche Tätigkeit kann statt dessen auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder auch eine Pauschale vereinbart werden.

Wir sagen Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie gerade in Ihrem Fall rechnen müssen. Wenn Sie in einem Prozess vollständig obsiegen, hat in der Regel die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Sofern wir Sie nur beraten sollen, muss - nachdem die gesetzlichen Regelungen dafür weggefallen sind - eine Vergütung für die Beratung vereinbart werden. Je nach Lage des Falles kommen auch hier Pauschalhonorare, eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine am Wert des Streitgegenstandes orientierte Vergütung in Betracht.

Wir sind bundesweit an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

Wie können Sie ein Mandat erteilen?

Zum einen können Sie mit uns einen Termin vereinbaren, wobei Sie uns Unterlagen zur Vorbereitung auch schon vorher zukommen lassen können.

Eine andere Möglichkeit besteht online mit uns in Kontakt zu treten.

Sie können im Verkehrsrecht und bei Inkassoaufträgen unsere Dokumente online herunterladen und die ausgefüllten Formulare per mail, Fax, oder auf dem Postwege an uns senden.

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr. Wenn es nicht anders möglich ist, können auch außerhalb dieser Zeiten Besprechungstermine vereinbart werden.

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de