Gesellschaftsrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaften oder zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften gehören mit zu den spannendsten Bereichen des Rechts. Einerseits sind die Interessen der Gesellschafter gemeinsam auf das Gesellschaftsziel gerichtet, andererseits werden sehr wohl unterschiedliche Einzelinteressen verfolgt.
Um diese Interessenskonflikte zu lösen, beraten wir bereits bei der Wahl der richtigen Rechtsform und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Standardverträge sind in vielen Fällen unvollständig und wenig interessengerecht.
Vielmehr ist eine Vertragsgestaltung erforderlich, die steuerliche Aspekte berücksichtigt und die gesamte Lebensdauer der Gesellschaft von der Gründung bis zur Liquidation oder Insolvenz einschließt.
Im Streitfall helfen wir mit der richtigen Strategie, bereiten Gesellschafterversammlungen vor und begleiten unsere Mandanten vor Gericht.
Unverzichtbar ist im Gesellschaftsrecht eine genaue Kenntnis der handelsrechtlichen, aktienrechtlichen oder GmbH-rechtlichen Vorschriften, verknüpft mit profunden Kenntnissen des Steuerrechts. Dies gilt beispielsweise für Gewinnverteilungsabreden genauso wie für die Ausgestaltung von Pensionszusagen oder Tantiemen.
Sowohl im Bereich Sanierung als auch im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gesellschaften spielen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen regelmäßig eine überragende Rolle. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir insbesondere in allen Fragen rund um die Gebiete Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung und Kapitalersatz über umfangreiches und spezielles Know-How. Aber auch außerhalb von Insolvenzsituationen sind unsere Mitarbeiter in der Lage, Sie jederzeit umfassend und kompetent auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten zu können.
Zu unseren Beratungsleistungen gehören insbesondere:
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Rechtsformwahl
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Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
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Rechtsformänderung, Umwandlung
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Satzungsänderungen
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Interessensvertretung in Gesellschafterversammlungen
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Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen
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Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
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Kündigung und Ausschluss
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Auflösung und Auseinandersetzung
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Vererbung und Unternehmensnachfolge
Was gibt es für Haftungsrisiken? Wie kann man sie begrenzen ?
Was geschieht, wenn ein Mitgesellschafter verstirbt? Wem stehen Sie dann gegenüber ?
Was geschieht, wenn das bislang so freundschaftliche Verhältnis sich eintrübt? Ist das Unternehmen, für das Sie den größten Teil Ihres Lebens gearbeitet haben, dann von Personen beherrscht, zu denen Sie kein Vertrauen mehr haben?
Wie kommen die Gesellschafter auseinander, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert. Können Sie kündigen und was sind die Folgen? Oder kann man gar einen missliebigen Gesellschafter ausschließen?
Aber nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei späteren Veränderungen ist oft anwaltlicher Rat nötig: Vielleicht wollen Sie weitere Gesellschafter aufnehmen, das Kapital erhöhen, Anteile übertragen sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen.
Und leider können die Konfliktfälle, die oben bereits angesprochen wurden, auch tatsächlich eintreten. Im Streitfall kann ein Anwalt helfen, den Konflikt zu lösen, manchmal muss ein Streit aber auch vor Gericht ausgetragen werden.
Achten Sie darauf, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit keine Fristen versäumt werden. Gesellschafterbeschlüsse beispielsweise müssen oft innerhalb bestimmter Fristen mit einer Klage angefochten werden; zu sagen, dass man damit nicht einverstanden sei, genügt nicht.
Was benötigen wir, um Sie unterstützen zu können?
Zunächst müssen wir Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation kennen lernen und erfahren, was Sie vorhaben. Wenn Sie bereits Mitglied einer Gesellschaft sind, benötigen wir den Gesellschaftsvertrag, etwaige Beschlüsse, um die es gehen könnte, bisher geführte Korrespondenz und weitere Informationen von Ihnen. Soll erst eine Gesellschaft gegründet werden, können wir Verträge entwerfen oder prüfen und Änderungsvorschläge erarbeiten.
