Was bedeutet Inkasso?
Wir stellen Ihnen im Zuge des Forderungseinzugs alle Möglichkeiten zur Verfügung, mit Hilfe umfassender Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse Ihrer Schuldner im Bilde zu sein. Somit vermeiden wir für Sie unnötige Kosten und optimieren die Verfahrensweise.Das sind unsere Leistungen:
- Kostenneutrale, effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen
- Effizienter Forderungseinzug, z.B. im Wege der Zwangsvollstreckung
- Verwaltung und Überwachung des Zahlungseinganges
- Verhandlungen mit Schuldnern z.B. bei Ratenzahlungsvereinbarungen
- Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldung, Vertretung in Gläubigerversammlungen, Ratenzahlungen
- Anbindung an Internet-Datenbanken
- Datenaustausch- und import mit dem Mandanten
- Übernahme des Debitorenmanagements
Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist heutzutage für jeden Gewerbetreibenden notwendig. Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu und die Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig. Zahlungseingänge nach 90 Tagen oder später sind schon lange keine Seltenheit mehr. Finanzschwache Kunden versuchen durch eine Verschleppung der Zahlung oder durch Teilzahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Die Überschreitung von Zahlungsfristen kann sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deshalb sollten Sie bereits bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen sofort reagieren. Die Chance, noch zu ihrem Geld zu kommen, ist umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Wir können aus Erfahrung sagen: Je älter die Forderung ist, desto geringer ist die Chance, sie beizutreiben. Außerdem hat sich gezeigt, dass ein Schuldner in aller Regel versucht, den Gläubiger zu befriedigen, der am lästigsten ist.
Das Mahn- und Inkassowesen kann im Prinzip von jedem Unternehmen selbst erledigt werden. Es ist sinnvoll und notwendig, Rechnungen grundsätzlich selbst auszustellen, mit einem Fälligkeitsdatum und einem Zahlungsziel zu versehen und wenigstens einmal anzumahnen.
Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr notwendig und kostet nur Zeit und Geld.
Das Inkassomanagement durch das eigene Personal ist regelmäßig die teuerste und schlechteste Lösung, um Ihre Forderung zu realisieren. Sie binden kostenintensive Arbeitskräfte, die darüber hinaus grundsätzlich nicht über das notwendige Fachwissen und Erfahrungen verfügen. Vertrauenswürdige Inkassobüros liefern zweifellos gute Arbeit. Wird jedoch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich bzw. legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, sind die Möglichkeiten der Inkassobüros erschöpft. Außerdem sind die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens anfallenden Kosten oft nur noch in der Höhe zu erstatten, die bei einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts angefallen wären.
Hier kommt man mit »Samthandschuhen« nicht weiter. Hat man ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, so erhebt der »Profi-Schuldner« einfach dezidierte Einwände gegen die geltend gemachte Forderung. In einem solchen Fall, erhalten Sie dann von Ihrem Inkassobüro die Einwendungen zur Stellungnahme zugesandt. Um diesen dann rechtlich schlüssig entgegnen zu können, werden Sie in der Regel einen Rechtsanwalt benötigen.
Inkassobüros geben dann in solchen Fällen, die Angelegenheit an Ihre Vertragsanwälte weiter. Durch dieses hin und her entsteht unter Umständen ein erheblicher Zeitverlust, den es in der heutigen Zeit unter allen Umständen zu vermeiden gilt.
Bedenken Sie ferner, dass Sie bei diesem Prozedere nie einen festen Ansprechpartner haben, der Sie individuell betreut.
Sie als Unternehmer sollten mithin versuchen, in kürzester Zeit Ihre Forderungen zu realisieren. Selbst wenn der Schuldner momentan nicht zahlungsfähig ist, ist die Erlangung eines Vollstreckungstitels immer von Vorteil, da Sie mit einem solchen in den nächsten 30 Jahren weiter vollstrecken können. 30 Jahre sind eine lange Zeit und vielleicht kommt Ihr Schuldner in dieser Zeit wieder zu Geld.
Durch die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei vermeiden Sie das Risiko der Nichtübernahme von Kosten. Zudem wird erst einmal geprüft, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Hier wird man Sie umfassend über die Risiken aufklären und eventuell bei einer zweifelhaften Forderung oder einer Forderung gegen insolvente Schuldner, nach Abwägung der Chancen, von einer Geltendmachung abraten, unter dem Motto »Schlechtem Geld wirft man kein gutes hinterher!«.
Außerdem liegt bei einem Rechtsanwalt »alles in einer Hand«: Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung, Zahlungsüberwachung. Diese Art der Durchführung ist somit effizienter und zeitsparender; gerade weil die Verfahrensabläufe an den Gerichten eine immer größere Zeitdauer in Anspruch nehmen. Die Zahlungseingänge, Fristen und Nebenkosten können mit Hilfe spezieller Software effektiv überwacht werden, und es gehen Ihnen keine berechtigten Nebenkosten mehr verloren. Sie müssen sich um die Verwaltung Ihrer Forderungen nicht mehr kümmern und sparen damit wertvolle Zeit.
Bleibt schließlich die Kostenfrage. Das anwaltliche Inkasso ist nicht teurer als die Beauftragung eines Inkassobüros. Und die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung hat vollumfänglich der Schuldner zu tragen. Es sollte daher spätestens nach der zweiten Mahnung und einem eingehenden Gespräch mit dem Schuldner ein Mahnbescheid oder eine Zahlungsklage erwirkt werden.
Wir sind bundesweit tätig. Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in ganz Deutschland setzen wir Ihre Forderungen durch.
Unseren Inkassoauftrag können Sie sich auch online downloaden.
