Internetrecht - Die Abmahnung im Internet...

...Verfolgung berechtigter Interessen oder juristische Abzocke?

Unzählige Internetnutzer, Webseiten- und Shopbetreiber wurden bereits abgemahnt. Zwar können Abmahnungen oft zur schnellen Streitbeilegung beitragen und teure Gerichtsprozesse vermeiden. Vielfach wird aber abgemahnt, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen oder den Abmahnern über Anwaltskosten und Schadensersatz eine Einnahmequelle zu erschließen.

Besser: Im Vorfeld rechtliche Risiken minimieren

Gerade bei Existenzgründern können die Kosten einer Abmahnung zum finanziellen Ruin führen. Abmahnungen sind aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks aber auch ein Problem etablierter Unternehmen. Der beste Schutz gegen eine Abmahnung ist die rechtssichere Gestaltung der eigenen Webprojekte.

Zudem sollte bei der Umsetzung eines Shops oder eines Internetprojektes möglichst im Vorfeld in die rechtliche Absicherung eines Internetprojektes investiert werden.
 

Rechtsberatung für Abgemahnte

Sie sind bereits abgemahnt worden - was ist zu tun?

Häufig scheuen Abgemahnte den Gang zum Anwalt, meist aus Kostengründen.
Diese Überlegung ist verständlich, aber es wird dabei nicht in Betracht gezogen, dass kompetente anwaltliche Beratung

  • vor weiteren Folgerisiken einer Abmahnung schützen kann,
  • dass es ggfs. die Möglichkeit gibt, eine Abmahnung - und die damit verbundenen Kosten - erfolgreich abzuwehren.
Der häufigste Fehler ist, gar nichts zu tun!

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, kann das Ignorieren des Abmahnbescheides schwerwiegende Folgen haben: Sie geben dem Gegner damit das Möglichkeit, eine einstweilige gerichtliche Verfügung zu erwirken. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung droht nicht nur die sofortige Shopschließung, sondern auch ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder ersatzweise Haft.

Auch wenn eine Abmahnung von der Sache her berechtigt sein sollte, sollten Sie die Unterlassungserklärung anwaltlich überprüfen lassen, bevor Sie diese unterschreiben. Wenn eine Unterlassungserklärung nicht vor Unterzeichnung von einem versierten Rechtsanwalt überprüft wird, können weitere hohe Vertragsstrafen als Folge von unwissentlich akzeptierten Bedingungen drohen (die durchschnittliche Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung beläuft sich auf rund 5.000.- EUR).

Wenn jemand eine Vielzahl gleicher oder ähnlicher Abmahnungen an eine Vielzahl von Wettbewerbern schickt, kann dieses Verhalten unter bestimmten Umständen rechtlich unzulässig sein. Wenn ein Abgemahnter also in Erfahrung bringt, dass er ein Opfer von vielen ist, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der Abmahnung grundsätzlich überlegenswert. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Rechtsprechung hier relativ strenge Kriterien anlegt, so dass die Berufung auf eine unzulässige Serienabmahnung eher selten erfolgreich ist.

Wenn sie abgemahnt worden sind, lassen Sie sich unbedingt durch uns beraten.

Wir decken weiterhin folgende Beratungsgebiete im Rahmen des Internetrechts ab:
  • Bei laufender Geschäftstätigkeit, z.B. bei der Erstellung und Verhandlung sowie Überprüfung von AGB's und Verträgen aller Art
  • Bei Konflikten mit Geschäftspartnern, Kunden, oder Konkurrenz
  • Oder wollen Sie sich über die rechtlichen Riskien eines Vorhabens oder Ihres Internetauftritts informieren? Suchen Sie fachlichen Rat als Verbraucher oder Gewerbetreibender?
  • Aufgrund der umfassenden Durchdringung der Gesellschaft mit Informationstechnologie im Alltag wird der Bereich des IT-Rechts zunehmend wichtiger. Es ist sowohl für die Hersteller von Anwendungssoftware als auch für die Hersteller von Hardware immens wichtig, ihre Geschäftsvorgänge auf umfassende rechtliche Grundlagen zu stellen.
  • Bei der Erstellung von entsprechenden Software- und Hardwareverträgen ist ein umfassendes Verständnis der technischen Grundlagen sowie des rechtlichen Spezialwissens erforderlich
Herr Rechtsanwalt Michael Beuther, der diese Bereiche betreut, steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de