Maklerrecht

Gerade weil es bei Immobiliengeschäften um hohe Summen geht, kann es schnell zu Interessenkonflikten kommen. Sowohl für Makler als auch für Eigentümer und Käufer ist rechtliche Klarheit über Rechte und Pflichten unerlässlich.

Im Prinzip geht es immer um den Provisionsanspruch des Maklers. Hier ist zu klären ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist, wenn ja mit welchem Inhalt.

Anschließend stellt sich die Frage, für wen der Makler überhaupt tätig war oder tätig werden durfte (Käufer und/ oder Verkäufer). Häufig drehen sich Fragen um die Pflichten des Maklers, bzw. um vertragliche Ausgestaltung von Maklerverträgen, bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen. In letzer Konsequenz geht es für Makler und Kunden dann darum, ob Provisionsansprüche gerichtlich durchgesetzt, bzw. auf Seiten der Kunden mit hinreichenden Erfolgsaussichten abgelehnt werden können.

Rechtsanwalt Michael Beuther hat sich durch den Lehrgang "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" auch auf das Maklerrecht spezialisiert.

Seine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete im Maklerrecht:

  • Maklervertrag
  • Alleinauftrag
  • Entstehung und Verwirkung eines Provisionsanspruchs
  • Provision bei Anfechtung /
  • Rücktritt des Miet- bzw. Kaufvertrags
  • Doppeltätigkeit des Maklers
  • Umfang der Vermittlungstätigkeit
  • Verwalter als Makler
  • Hinweis- und Prüfungspflicht des Maklers

 

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de