Die Rechtsanwälte Beuther beraten und vertreten ihre Mandanten in allen markenrechtlichen Angelegenheiten

Markenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Für jeden unternehmerisch Tätigen ist es nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, eigene Marken anzumelden, sondern es ist auch unerlässlich, die Rechte anderer Markeninhaber zu kennen. Gegenstand der unserer Tätigkeit ist damit insbesondere das markenrechtliche Anmeldeverfahren, sowie Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Markenrechten ergeben durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Wettbewerbsverstöße gehören zum Alltag im Onlinehandel. Aber oft fühlen sich die abgemahnten Shopbetreiber nicht nur im Recht, sondern sind es sogar. In mindestens drei Vierteln aller Fälle erzielen sie Erfolge, wenn sie sich gegeneine Abmahnung wehren. Das hat eine Studie von Trusted Shops jetzt ergeben. Wir betreuen sie in allen Markenanmeldungs- und Markenverletzungsverfahren.

Marken kennzeichnen Produkte oder Dienstleistungen und ordnen diese einem bestimmten Unternehmen / Hersteller zu. Vornehmlich geht es im Markenrecht um die Entstehung der Marke (Markenrecherchen, Markenanmeldung) und die Absicherung / bzw. den Erhalt der Marke (Markenüberwachung und Markenverteidigung). Das Gesetz zum Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geografische Herkunftsangaben.

Die Marke ist auch Kapital. Sie fördert nicht nur den Umsatz, sondern lässt sich über Lizenzen, Franchising und Merchandising weiter verwerten. Hierdurch kann man z.B. auf ausländischen Märkten wirtschaftlich Fuß fassen, ohne investieren zu müssen.

Nicht selten ist die Marke sogar der wichtigste Vermögenswert eines Unternehmens. Was berühmte Marken wert sind, wird am Beispiel von Coca Cola oder McDonald's besonders deutlich. Seit der Reform des deutschen Markenrechts kann mit Marken frei, das heißt ohne Gewerbebetrieb, gehandelt werden.

Die große wirtschaftliche Bedeutung der Marken als Ware zeigt sich beispielsweise an der harten Auseinandersetzung zwischen VW und BMW um die Rechte am Namen Rolls-Royce.

Nach dem deutschen Markenrecht kann der Schutz sowohl für angemeldete und eingetragene Marken entstehen, als auch für Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr durch Benutzung eine Verkehrsgeltung erworben haben (sog. Benutzungsmarke).

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten auf diesen Rechtsgebieten eine umfangreiche Betreuung.
 

Das Leistungsangebot der Kanzlei

Durchführung nationaler und internationaler Markenanmeldungen:

  • Überprüfung der Zeichen auf Eintragungsfähigkeit und
  • Aufzeigen von Alternativen
  • Entwicklung einer Recherchestrategie zur Minimierung des Konfliktpotentiales mit Risikoabschätzung
  • Durchführung,Auswertung der Recherchen nach anderen Kennzeichen
  • Entwicklung einer Eintragungsstrategie unter
  • Berücksichtigung der Kosten und Zeitvorgaben
  • Festlegung der einschlägigen Klassen und Anfertigung
  • des Verzeichnisses für die Waren und Dienstleistungen auf die sich der Schutz später erstreckt
  • Beratung und Vertretung bei Problemen hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit oder nach Widersprüchen anderer Markeninhaber.

Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Markenansprüchen:

  • Prüfung und Durchsetzung von Markenverletzungen (z.B. bei Markenverletzungen durch Domainnamen oder Unternehmensnamen Unternehmenskennzeichen
  • Abmahnung bei Verletzung
  • Widersprüche gegen kollidierende Marken
  • Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen mit anderen Rechteinhabern
  • Durchsetzung von Löschungsansprüchen, Unterlassungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen und vorbereitenden Auskunftsansprüchen

Ihr Ansprechpartner für das  Markenrecht ist Herr Rechtsanwalt Michael Beuther.
 

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de