Mietrecht
Wir unterstützen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht im Mietrecht und Pachtrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im gewerblichen Mietrecht bzw. Gewerbemietrecht. Selbstverständlich beraten und vertreten wir aber auch den Vermieter oder Mieter von Wohnraum.
Als auf dem Gebiet des Mietrechts tätige Kanzlei helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Rufen Sie uns gleich an oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer unverbindlichen Anfrage: Wir vertreten Sie bundesweit. Oftmals fallen Wohnsitz des Vermieters und der Ort der Mietwohnung auseinander. Dies spielt für uns jedoch keine Rolle, da wir an allen Amts- und Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland tätig sind. "Mietrecht" umfasst die Regelungen zu den Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern. Mieten kann man nicht nur eine Wohnung, sondern jede beliebige Sache, zum Beispiel auch ein Auto. Wesentlich an einem Mietvertrag ist, dass der Vermieter dem Mieter die Sache zur Verfügung stellt und der Mieter hierfür etwas bezahlt.
Der wesentlichste Aspekt des Mietrechtes sind allerdings die Regelungen zur Wohnraummiete. Diese wurden seit 2001 massiv vom Gesetzgeber überarbeitet und reformiert. Eigenbedarf und Kündigung, Fristen, Mietrückstände, Mängel an der Mietsache, Mietzinsminderung, Schönheitsreparaturen und Renovierung sind typische mietrechtliche Probleme. Wir vertreten Sie in Ihren mietrechtlichen Angelegenheiten, ganz gleich ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Wir kümmern uns auch um die Ausarbeitung Ihrer Verträge und werden dabei die rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, die Verträge zu Ihren Gunsten zu gestalten. Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess betreiben wir eine effektive Rechtsdurchsetzung - bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Rechtsanwalt Michael Beuther hat sich durch die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs zum "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" auf das Mietrecht spezialisiert.
Seine Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Gebiete im Mietrecht:
- Kündigungen von Mietverhältnissen und Folgeansprüchen (Mietrückstände, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche, Räumungsklage, Räumungsschutz usw.) einschliesslich Gewerberaummietverhältnissen und Pachtrecht
- Abschluss und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, Mietaufhebungsvertrag
- Erstellung von Kündigungsausschlüssen in Mietverträgen über Wohnraum
- Mieterhöhung, Zeitmietvertrag, Nebenkostenabrechnung
- Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
Sie möchten einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen individuellen und aktuellen Gewerberaummietvertrag, dann klicken sie hier.
Mietverträge über Gewerberäume werden von uns auf Anfrage zum Pauschalpreis erstellt.
