Schadensersatzansprüche

Als schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie einen Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen; und zwar auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Der Rechtsanwalt kann dann folgende Fragen klären:

  • Wie sieht die Verschuldens- und Haftungsfrage aus?

  • Welche Versicherung ist für das Fahrzeug des Schädigers zuständig?

  • Gegenüber welcher Schadenaußenstelle sind die Ansprüche geltend zu machen?

  • Welche Schadenspositionen werden erstattet?

Diese und weitere Fragestellungen können Sie in einem Gespräch mit uns klären. Rufen Sie uns einfach an.

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de