Sie haben einen Unfall: Verkehrsrecht

In den ersten Minuten nach einem Unfall geht es darum, weitere Schäden zu verhüten und als Beteiligter die eigenen Ansprüche zu sichern bzw. nicht leichtfertig eine Schuld anzuerkennen, die juristisch möglicherweise gar nicht gegeben ist.
 

Was sollen sie tun?

  • Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, aber bringen SiesichausderGefahrenzone.
  • Sofern Sie sich dazu körperlich und seelisch in der Lage sehen: Sichern Sie die Unfallort.
  • Prüfen Sie, ob erste Hilfe zu leisten ist, und tun Sie dies, ohne sichselbst in Gefahr zu bringen.
  • Informieren Sie umgehend die Polizei unter Nennung von Unfallort, Beschreibung derverwickelten Fahrzeuge und Angaben über dieZahlder Verletzten, soweit Sie dies beurteilenkönnen
  • Sichern Sie Beweismittel
    • Notieren Sie Namen oder Kennzeichen von möglichen Zeugen.
    • Photographieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle.
    • Wenn Sie Kreide zur Hand haben und dies gefahrlos möglich ist, markieren Sie die Fahrzeugpositionen, bevor Sie die Fahrzeugebewegen.
    • Notieren Sie die Personalien und das Kennzeichen des Unfallgegners. Möglicherweise lassen Sie sich einen Ausweis zeigen.

Was sollten sie nicht tun?

  • Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis!
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern - spontane Schuldanerkenntniss gefährden nicht nur Ihre Ansprüche, sondernauchIhrenVersicherungsschutz.
  • Machen Sie nicht aus dem Impuls, ihre Position sichern zu wollenoder aus Bestürzung über den Unfall Aussagen gegenüber derPolizei, solange Sie noch unter dem Schock des Unfalls stehen.
  • Versuchen Sie nicht durch schnelle Schadensmeldung die Angelegenheit für sich „vom Tisch zu schaffen". Je rascher die gegnerische Versicherung den Schaden zu regulieren bereit ist, desto näher liegt der Verdacht, dass Sie bei angemessener Vertretung höhere Ansprüche hätten geltend machen können. Naturgemäß ist niemand außer Ihnen und einem von Ihnen beauftragten Anwalt wirklich an einer bestmöglichen Lösung für Sie interessiert... Nehmen Sie also auch sonst keine Angebote von „Unfallhelfern" an, bevor Sie von einem Anwalt fachkundig beraten wurden. Diese Helfer haben letztlich ihre eigenen Interessen oder die Ihrer Geschäftspartner (u. a. Versicherungen) im Auge.
  • Vertrauen Sie auch nicht auf Ratschlägen von Dritten. ImZweifelsfall sind diese nicht ausreichend fachlich qualifiziert, im Falle einer für Sie ungünstigen Beratung nicht ausreichend versichert.
  • Klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob
    • Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können
    • Sie Anspruch auf weitere Entschädigungen haben
    • ein Gutachter beauftragt werden muss
    • die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist
    • die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug trotz „Totalschaden" dennoch reparieren zu lassen.
    • strafrechtliche Konsequenzen auf Sie als Unfallverursacher zukommen

Als kompetente Ansprechpartner in allenFragen des Verkehrsrechts können wir Ihnen umfassende und kompetente Beratung für die Lösung Ihres rechtlichen Problems anbieten.

 

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de