Versicherungsrecht

Wer hat es nicht schon ein oder mehrere Male erlebt: Man zahlt jahrelang pünktlich die Versicherungsbeiträge und nimmt keinerlei Leistungen der Versicherung in Anspruch. Plötzlich ist er da: Der Versicherungsfall! Egal, ob die Krankenversicherung die Arztkosten nicht zahlt oder die Hausratversicherung den Wasserschaden nicht übernehmen will, auf jedem Fall sieht man sich als Versicherungsnehmer zunächst in der Defensive. In Extremfällen - z.B. bei Verweigerung der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente - sieht man sich sogar wirtschaftlichen Problemen bis hin zur Existenzgefährdung ausgesetzt! Ein Wust von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen des Vesicherungsrechts in unverständlichem Juristendeutsch ist zu lesen. Risikoausschlüsse und Ausnahmen vom Versicherungsschutz, von denen man vorher noch nie gehört hat, sind zu prüfen. In diesen Fällen trifft man auf einen ungleich mächtigeren Gegner: Die juristischen Fachabteilungen der Versicherer haben in oft jahrelanger Kleinarbeit die Versicherungsbedingungen ausgefeilt und kennen diese nahezu in- und auswendig. Dennoch erfolgen viele Leistungsablehnungen zu Unrecht und werden vom juristisch unkundigen Versicherungsnehmer akzeptiert. Oft gibt es eine Fülle von Rechtssprechung zur Auslegung der Versicherungsbedingungen, viele Bedingungen sind auch von den Gerichten bereits für unwirksam erklärt worden. In dieser Situation können wir Ihnen helfen. Zögern Sie nicht, Ihrem Recht entsprechend Nachdruck zu verleihen.

 

Die Anwälte unserer Kanzlei beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit folgenden Rechtsgebieten:

  • Personenversicherungsrecht
  • Unfallversicherung (Entschädigung Invalidität / Gliedertaxe)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Antrag, Verweisung bei Berufsunfähigkeit, Umorganisation,  Rücktritt, Anfechtung, Nachprüfungsverfahren etc.)
  • Krankenversicherung (auch Krankentagegeldversicherung)
  • Sozialversicherungsrecht / Rentenrecht (Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, DDR - Zusatzversorgung und Intelligenzrente, Berufsunfähjgkeitsrente, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung)
  • Arzthaftungsrecht,

Eine private Versicherung ist in der heutigen Zeit immens wichtig. Tritt der Versicherungsfall dann ein, verweigern die Versicherer allerdings nicht selten die versprochene Leistung.

Dabei kann es Ihnen passieren, dass Ihre Versicherung vom Vertrag zurücktritt oder diesen sogar wegen arglistiger Täuschung anficht, weil Sie angeblich bei Vertragsabschluss bestimmte Beschwerden oder Vorerkrankungen verschwiegen haben.

Hierbei spielt eine nicht unwesentliche Rolle, welche genauen Gesundheitsfragen der Versicherer im Antrag gestellt hat. Bei vereinfachten Fragen können keine unfassenden Angaben erwartet werden. Welche Rolle spielt der Vermittler? War er Agent und damit Auge- und Ohr des Versicherers oder Makler? All dies kann sich in Ihrem Fall positiv auswirken und muss genau geprüft werden.

In anderen Fällen wird die Leistung aus medizinischen Gründen abgelehnt, weil die von der Versicherung beauftragten Gutachter meinen, Sie könnten Ihren Beruf oder eine vergleichbare andere Tätigkeit noch ausüben, obwohl Ihr Arzt dies anders sieht.

Dabei sind in letzter Zeit psychische Erkrankungen, die man mit der „Apparatemedizin" nicht fassen kann, in den Vordergrund getreten.

Neben depressiven Störungen seien hier beispielhaft die Angst- und Panikstörungen sowie das sogenannte burn-out-Syndrom aufgeführt, welches die Versicherer häufig „nicht ernst nehmen" und deshalb die Leistung verweigern.

Auch stellt sich die Frage, inwieweit dem Versicherten psychotherapeutische und / oder medikamentöse Behandlungen zugemutet werden können.

Hier hilft Ihnen nur rechtzeitiger anwaltlicher Beistand, um Ihre Rechte optimal zu wahren.

Die außergerichtliche Regelung hat deshalb für uns oberste Priorität. Viele unserer Mandate schließen wir über eine außergerichtliche Einigung mit der zuständigen Haftpflichtversicherung ab. Die erzielten Ergebnisse sind nicht schlechter, im Gegenteil sind sie häufig höher als ein nach Jahren erzieltes Ergebnis nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn es irgendwie möglich ist, dann ersparen wir unseren Mandanten also die Risiken und Strapazen, die mit einem Prozess verbunden sind.

Ein zeit- und kostenaufwendiger Prozess wird so häufig vermieden.

Sollte es dennoch einmal notwendig sein, einen Prozess zu führen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, so können wir Sie bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten anwaltlich vertreten.

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de