Wohnungseigentumsrecht

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, bedenkt meist nicht, dass er neben dem Sondereigentum an der Wohnung auch Miteigentum am gesamten Gebäude erwirbt. Aber gerade das Miteigentum kann zu Problemen führen, weil es zu einer engen Kooperation mit den anderen Eigentümern, teilweise auch mit im Haus wohnenden Mietern zwingt. Zu denken ist an die Abgrenzung und den Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und von bestimmten Sondernutzungen.

Probleme kann es mit der Aufteilung der Renovierungskosten geben oder bei gewissen Nutzungsbeschränkungen bzw. der Einschränkung baulicher Veränderungen an und in der eigenen Wohnung (darf ich die Fenster vergrößern, Wasserzähler installieren oder eine Markise am Balkon anbringen?). Streitpunkte ergeben sich oftmals auch bei der Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung oder bei den Rechten und Pflichten des Wohnungsverwalters. Aber auch das gerichtliche Verfahren weist im Wohnungseigentumsrecht einige Besonderheiten auf. Falls Sie Fragen in diesen Bereichen haben sollten, können Sie sich gerne an uns wenden.
 

Wir helfen Ihnen bei Schwierigkeiten im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes.
Wir prüfen für Sie Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen.
Wir setzen Ihre Rechte aus Gemeinschafts- uns Teilungsordnung durch.

Eine kompetente Vertretung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist einem Anwalt nur möglich, der sich täglich mit diesem Rechtsgebiet befasst und ständig über die neuesten Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen informiert ist.
 

Herr Michael Beuther hat bereits den Lehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert und ist daher ihr Ansprechpartner für das Wohnungseigentumsrecht.

Kontakt: Gaisgasse 42, 73547 Lorch: 07172 - 6051 / Hauptstraße 20, 73655 Plüderhausen: 07181 - 4825740 / info@rechtsanwaelte-beuther.de