Berufsunfähigkeit

Berufsunfähgikeit und Unfall

Als Fachleute im Personenversicherungsrecht sind uns die Problematiken bei verzögerter oder unsachgemäßer Leistungsprüfung und anderweitigen Verweigerungsstrategien der Versicherer hinlänglich bekannt.

Wir setzen Ihre Rechte durch. Wenden Sie sich daher stets an den spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Herr Rechtsanwalt Gerhard Peltzer ist als FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT ihr Spezialist:

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne!

Die private Unfallversicherung kann ergänzend zur gesetzlichen Versicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen beansprucht werden, denn die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, folglich auch Berufsunfälle. Bei einer Unfallversicherung spielt der Beruf und die Berufsfähigkeit nach dem Unfall keine Rolle. Es ist also egal, ob nach dem Unfall die Berufstätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann oder nicht. Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den unfallbedingten körperlichen Dauerschaden. Kompensation in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente übernimmt dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unsere Leistungen für Mandanten:

  • Beratung bei und Unterstützung bei der Antragsstellung auf Leistung
  • Durchsicht und Prüfung der Versicherungsunterlagen (insbesondere Schilderung der Antragsaufnahme und die gesamten, ausgefüllten Antragsunterlagen, soweit vorhandene, relevanten Arztberichte)
  • Planung des besten strategischen Vorgehens
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung