Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Sie haben einen Versicherungsvertrag?
Sie haben Ihre Versicherungsprämien immer pünktlich bezahlt?
Sie haben einen Versicherungsfall erlitten?

Sie bekommen trotzdem die vereinbarte Versicherungsleistung nicht ausbezahlt?

Der Versicherer behauptet, Sie haben vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt, Sie haben Obliegenheiten verletzt, Sie haben den Versicherungsfall selbst vorsätzlich herbeigeführt, oder dass für Ihre Fallkonstellation die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen Ausschluss beinhalten - und beruft sich nun auf Leistungsfreiheit?

Oft kann hier nur noch ein Spezialist, der für solche Fälle besonders ausgebildet ist, das Schlimmste verhindern.

Hier können Sie sich vorab über verschiedene Bereiche des Versicherungsrechts informieren. Berücksichtigen Sie bitte, dass es sich dabei um allgemeingültige Informationen handelt, die so nicht zwingend auf Ihren individuellen Fall anwendbar sein müssen und nicht die Beratung durch einen besonders geschulten Spezialisten ersetzen können.

Ihr Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Gerhard Peltzer ist FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT , sowie Master of Laws im Verischerungsrecht. Er besitzt daher hervorragende Kentnisse im Berecih des gesamten Versicherungsrechts.